Bedarfsgerechte Beratung Jedes Unternehmen ist anders! Branche und Größe haben ebenso einen Einfluss auf den jeweiligen Unterstützungsbedarf wie die Unternehmensphilosophie, Personaldecke und das verfügbare Beratungsbudget. Wählen Sie je nach Bedarf eines unserer drei Beratungsangebote Pauschal oder nach Aufwand. Eine pauschale Abrechnungsmethode kann bei einem fix kalkulierbaren Projekt angewendet werden. Bei Projekten, deren Projektumfang noch unklar ist, stellt die Abrechnung nach Aufwand eine faire Regelung dar. In diesem Falle empfehlen wir unseren Auftraggebern immer einen fixen Block von Manntagen zu buchen. Damit bleiben die Kosten für Sie immer transparent. Pauschale Vergütung Aufgrund von Leistungsumfang und Aufgabenstellung kalkulieren wir die geplanten Aufwände. Auf dieser Basis wird eine Pauschale vereinbart, die in der Regel nach Beendigung einzelner Projektphasen in adäquaten Anteilen abgerechnet wird. Darüber hinausgehende Leistungen oder Spesen werden separat angesetzt. Pauschalen sind für Sie planbare Fixkosten und Sie kennen von Beginn an Ihre Ausgaben. Vergütung nach Aufwand Die aufwandsbezogene Vergütung erfolgt ausschließlich gegen Leistungsnachweis nach Aufwand und auf Tagessatzbasis. Für länger andauernde Projekte vereinbaren wir auf Wunsch mit unseren Kunden auch Rahmenverträge mit Abrufkontingent, in denen die gewünschte Leistungserbringung und der geplante Leistungsumfang mit der Laufzeit definiert werden. Unsere sämtlichen Abrechnungsmodelle basieren auf fairen Tarifen und Konditionen. Im Rahmenvertrag wird ein Tagessatz sowie Spesensatz vereinbart. In der Regel wird im Vorfeld ein gewisser Projektumfang sowie die Aufgabenstellung definiert, um einen groben Kostenrahmen absehen zu können. Abgerechnet nach tatsächlichem Aufwand. Rein leistungsbezogene Vergütung Das Erfolgshonorar ist Anteil der erzielten Kostensenkung (Vorher-Nachher Prinzip). In der Praxis wird in der Regel bei folgenden Aufgabenstellungen gerne das erfolgs-orientierte Prinzip gewählt:
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